Ist Staatsanwalt Pius Suter arbeitsscheu?
Der Stv. Staatsanwalt Pius Suter (Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg im Kanton Aargau) ist sehr schnell, wenn es um die Ausstellung eines Strafbefehls geht. Man könnte meinen, er schreibt einen Strafbefehl schneller als Lucky Luke seine Waffe ziehen kann. Je schneller er arbeitet, desto mehr Arbeit haben dann die Gerichte im Aargau. Nach einer Anzeige übernahm der fleissige Polizist Dominick Schürch in Frick die Einvernahmen. Polizist Schürch gilt als sehr arbeitssam und zuverlässig. Dominick Schürch nimmt auch gerne Rücksicht auf die einzuvernehmende Personen. Er schreibt alles so auf, wie man es ihm sagt. Polizist Dominick Schürch ist eigentlich der Vorzeigepolizist im Kanton Aargau. Das hat auch der Staatsanwalt Pius Suter bemerkt. Die Einvernahmen von Schürch sind so gut, dass Suter nicht mehr viel zu tun hat als meistens nur noch einen Strafbefehl zu schreiben. Das ist schnell gemacht und kostet nicht viel. Eigentlich ist das Team Schürch-Suter für den Kanton Aargau das Dreamteam des aargauischen Staats- und Machtapparates.
Sollen doch die Gerichte die Arbeit machen!
Meistens ist es aber so, dass es nach einem ungerechtfertigten Strafbefehl zu einer Gerichtsverhandlung kommt. Wer ist daran beteiligt? Folgende Personen nehmen an einem Gerichtsprozess teil: Der Richter, der Gerichtsschreiber, der Ankläger, der Angeklagte und falls vorhanden ein Zeuge. Somit waren wir fünf Personen, die sich vorgängig alle intensiv mit der Sache beschäftigen mussten. Besonders ich, da ich den Vorwurf des Diebstahls vom Tisch haben wollte. Bereits das Zivilgericht Laufenburg gab mir Recht und erkannte in der Warenherausgabe eine rechtsgültige Veränderungsabrede. Doch das interessierte Pius Suter nicht. Sein Mann, Dominick Schürch, hat alles korrekt aufgeschrieben und für die Staatsanwaltschaft ist es immer noch einen Diebstahl.
Wie fühlt man sich da als Aussendienstmitarbeiter, wenn man unbezahlte Waren wieder abholt? Im Kanton Aargau ist man da im Auge des Staates schnell ein Dieb, der per Strafbefehl verurteilt werden muss, eine hohe Busse bezahlen muss und einen Eintrag ins Strafregister bekommt. Auch wenn man am Schluss freigesprochen wird, entstehen sehr hohe Kosten. Ein Gerichtsverfahren kostet schnell Fr. 10’000.-. Und wer bezahlt das? Solche Überlegungen interessieren Pius Suter nicht. Ihn interessierte auch nicht das Gerichtsurteil des Bezirksgerichts Laufenburg. Ihn interessiert nur, dass das Gericht seinen Strafbefehl umsetzt. Doch zum Glück hatte ich einen Richter, der sich sehr genau mit der Materie auseinander gesetzt hat. Der Richter erkannte sofort, dass es sich nicht um Diebstahl handelt, da ich keine Bereicherungsabsicht hatte. Und das sagte der Richter gleich zu Beginn. Man muss sich das vorstellen: Da sitzen fünf Personen im Gericht wegen einer Diebstahlanzeige und der Richter sagt, dass es gar kein Diebstahl war!!!
Der Staatsanwalt Pius Suter schob einfach die ganze Arbeit an den Richter ab. Suter nahm sich nicht einmal die Mühe selber ans Gericht zu kommen. Sollen sich doch die anderen damit abmühen! Stv Staatsanwalt Pius Suter mag ja vielleicht arbeitsscheu sein, aber dass er sogar die Frechheit hat, die Arbeit an die sowieso überlasteten Gerichte abzuschieben, bring das Fass zum überlaufen. Und wohlgemerkt: Das ganze unsinnige Gerichtsverfahren muss der Steuerzahler berappen – sowie der Lohn dieses „Staats“-Anwaltes…

